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Autor Thema: Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...  (Gelesen 126491 mal)

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Hier vorab dieser Querverweis aus immer wiederkehrendem Anlass...
...und weil es Grundvoraussetzung für Gegenwehr und Änderungsdruck ist:

Den mit Lastschrifteinzug/ SEPA-Mandat vollautomatisierten und fremdbestimmten Geldfluss zu ARD-ZDF-GEZ STOPPEN !

(Nicht-)ZahlungsSELBSTBESTIMMUNG JETZT !

SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0



Hinweise:

Lastschrifteinzugsermächtigung/ SEPA-Mandat sind keine Pflicht bei der Zahlung des sog. "Rundfunkbeitrags"!
Auch die komplette Nicht-Zahlung ist keine "Straftat"!
Nichtzahlung wurde nach mittlerweile jahrzehntelanger Erfahrung auch nie als "Ordnungswidrigkeit" geahndet - siehe dazu u.a. unter
Ordnungswidrigkeit 1000€ ist pure Panikmache
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=6136.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6136.msg49401.html#msg49401


Wer dennoch "diffuse Bedenken" haben sollte, sollte zunächst wenigstens ein etwaig bestehendes, fremdbestimmtes Lastschrifteinzugs-/SEPA-Mandat (mit welchem ARD-ZDF-GEZ sich das Geld auch bei jeder Beitragserhöhung vollautomatisch jedes Quartal selbst holen) in einen selbstbestimmten Dauerauftrag umwandeln - mit selbstbestimmter Zahlungsaufteilung und selbstbestimmten Zahlungsterminen.
Der Dauerauftrag kann dann jederzeit, wenn man sich bereit dazu fühlt, selbstbestimmt beendet werden.
Bei etwaigen wieder auftretenden "diffusen Bedenken" kann er notfalls auch jederzeit vorübergehend wieder neu eingerichtet werden, wobei es aber zur Not auch sporadische Zahlungen nach "Lust und Laune" tun.





Liebe - vor allem neue - Forum-Mitglieder,

Bitte vor neuen Beiträgen immer die
- Suchfunktion des Forums ausgiebig nutzen sowie eingehend in unten angefügten
- Schnelleinstieg einlesen.

Viele sich wiederholende Themen sind schon mehrfach eingehend behandelt...

Allgemeine Fragen, die bereits ausgiebig im Forum behandelt wurden bzw. werden und die keine spezielle Sondersituation erkennen lassen, werden aus Kapazitätsgründen, zur Vermeidung weiterer Mehrfachdiskussionen und somit auch zur Wahrung der ohnehin schon grenzwertigen Übersicht des Forums geschlossen bzw. nicht freigeschaltet. Hierzu ergeht im Regelfalle eine Mitteilung an den jeweiligen Verfasser, d.h. es wird i.d.R. nicht kommentarlos gelöscht.

Programmkritik nicht Hauptthema des Forums - ggf. Auslöser für Zahlungsstopp
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36330.0

Hinweise zum Verfassen von neuen Beiträgen u.a. unter
ACHTUNG - Vor dem erstellen von Beiträgen bitte lesen!!!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=6168.0
Dateien anhängen, wie Urteile, etc.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16150.msg124690.html#msg124690

...und auch bitte die bei Registrierung akzeptierten
Forum-Regeln beachten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=5770.0

Für persönlichen Austausch nutzt bitte die Möglichkeiten der sich zunehmend bildenden lokalen/ regionalen "Runden Tische"...
Runde Tische und Aktionen (nach Bundesländern sortiert)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?board=50.0

sowie auch die politisch-aufklärerischen Möglichkeiten...
ARD, ZDF ...so GEZ nicht weiter! --- PETITIONEN 2014 !
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=10800.0

Im gesamten Forum erfolgt keine Rechtsberatung!

Danke für Euer Verständnis, Eure Berücksichtigung & Euer Mitwirken.
Euer gez-boykott Team





Aus Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe sowie auch von den Gerichten wieder aufgenommenen, bislang ruhendgestellten oder "liegengebliebenen" Verfahren siehe bitte u.a. auch unter

Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19787.0

Nach dem Urteil des BVerfG 2018 nunmehr u.a. auch unter
Begründung Widerspruch/ Klage nach BVerfG-Urteil vom 18.07.2018?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28123.0





Unbedingt auch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere prinzipiell zu verstehen.

Vorab: Hüten sollte man sich vor allerlei im Netz kursierendem irrigen, irreführenden oder gar falschen Halbwissen...
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=10628.0


Zum Schnelleinstieg bitte hier entlang... ;)

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=10492.0


Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um
welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h.
wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

und was ggf. getan werden könnte.



Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=8309.0


Generell kann man sagen, dass Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung eher informativen Charakters sind. Auf Schreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung müsste man ggf. gem. der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung reagieren. Steht eigentlich immer alles drin siehe auch
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=10492.msg74420.html#msg74420
und Folgebeiträge.

Sehr einleuchtender, kämpferischer Beitrag, weshalb
Widerspruch einlegen auch ohne spätere Klage wichtig sein kann...:

Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10246.msg71237.html#msg71237

Wer lediglich ignoriert, wird früher oder später mit der Zwangsvollstreckung konfrontiert...
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
...und das macht die Angelegenheiten nicht gerade einfacher.

Wichtige Hinweise zum Ignorieren von Bescheiden:
Wer die mit dem Bescheid an die Hand gegebenen Möglichkeiten (Rechtsmittel gem. Rechtsbehelfsbelehrung/ Rechtsweg) nicht nutzt, wird sich früher oder später (leider) mit der Zwangsvollstreckung auseinandersetzen müssen - und zwar unabhängig davon, ob der Bescheid per "normalem" Brief, per Einschreiben oder gar per förmlicher Zustellung zugegangen ist, weil ARD-ZDF-GEZ prinzipiell erst einmal vom Zugang ausgehen und darauf basierend (nach einer weiteren Mahnung, gegen welche aber keine Rechtsmittel mehr möglich sind) die Vollstreckung einleiten, wenn nicht fristgemäß Rechtsmittel gegen den Bescheid eingelegt wurden.
Dass diese Vollstreckungen keine Freude machen und deren Abwehr nicht gerade "aussichtsreich" ist, ist bereits ersichtlich an der Vielzahl der Fälle im Board
Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?board=77.0
Zudem ändert selbst eine vorläufig abgewiesene Vollstreckung auch im Falle ignorierter Bescheide nichts an der grundsätzlichen Forderung. Die Bescheide würden notfalls nachweislich zugestellt. Spätestens dann würde ein Ignorieren gar nichts helfen, es sei denn, man ist "unpfändbar" - und wird dies auch die nächsten 30 Jahre bleiben.
vgl. § 53 VwVfG Hemmung der Verjährung durch Verwaltungsakt http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__53.html
Zudem wird ab 500€ zu vollstreckenden Beträgen i.d.R. emotionslos gepfändet, nachdem Drittauskünfte eingeholt wurden oder auch wenn ARD-ZDF-GEZ z.B. eine noch aktive Kontoverbindung in ihren Akten haben und diese einfach "probieren". Letzteres gilt sogar schon bei Beträgen unterhalb von 500€ - und ist auch schon mehrfach geschehen.
Mit all dem ist also nach allen bisherigen Erkenntnissen nicht zu spaßen.
Das Forum kann und wird daher Vollstreckungsfälle wegen zugegangener, jedoch ignorierter Bescheide bis auf weiteres nicht diskutieren.


Wichtige Ergänzung Nov/Dez 2016:
Vermögensauskunft > Auskunftsrechte bei Dritten seit Nov/Dez 2016 auch <500€ ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21166.0






Es gibt leider keine wirkliche "Abhilfe" mit irgendwelchen "Sprüchen" oder "Schreiben" (die ja reichlich im Netz kursieren), es sei denn (abgesehen von "Befreiung" wg. Sozialleistungen/ Behinderung, Unpfändbarkeit, Wohnungslosigkeit oder Tod)
- ZahlungsVERWEIGERUNG
- WIDERSPRUCH gegen den Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID incl. Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung"
(ggf. "Zurückweisung", dann aber vorsorglich wenigstens mit hilfsweisem Widerspruch)
und anschließende
- KLAGE gegen den ablehnenden WiderspruchsBESCHEID
im Wesentlichen wegen formeller und materieller Verfassungswidrigkeit der Rechtsgrundlage, des sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" (RBStV).

Klage schützt i.d.R. bis zum Endes des Verfahrens vor Zahlung/ Vollstreckung, da die Landesrundfunkanstalten nach bisheriger Kenntnis bei laufendem Verfahren bis zum Ende des Verfahrens Mahnmaßnahmen und die weitere Festsetzung von Beiträgen aussetzen - wichtige Voraussetzung dafür scheint aber ein möglichst schon gemeinsam mit dem Widerspruch gestellter Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" zu sein!

1. Instanz ohne Anwaltspflicht
~105€ Gerichtskosten
schriftliches Verfahren auf Antrag vermeidet Kosten der Gegenseite
(ohne Gewähr/ keine Rechtsberatung)

Dass dem Einzelnen mglw. der eigene Weg durch die Instanzen erspart bleibt und faktisch eine Klage in der 1. Instanz schon ausreichend sein könnte - unter Verweis auf eine ausstehende höherinstanzliche Entscheidung - ist u.a. hier zu entnehmen:
VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg77059.html#msg77059
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg81475.html#msg81475
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82551.html#msg82551 (Helmut Enz, VG Karlsruhe)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82840.html#msg82840
sowie u.a. auch
Hamburg setzt Verfahren aus !!! Was jetzt ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12967.0
und ebenfalls Hamburg:
Suche Interessenten (Hamburg) für Gruppenrabatt bei RA Bölck
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12777.msg88703.html#msg88703
sowie (ebenfalls Hamburg) unter
Mut zu Taten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12856.msg89355.html#msg89355



PS: Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.


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BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17. Mai 2018
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Inwiefern dies in obige Einzelbeiträge noch einfließen kann und soll, werden die kommenden Tage und Wochen zeigen.
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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